Weg frei für „IT-Bonus“

Zwar spät, aber doch. Der Beschluss ist gemacht, jetzt ist es so weit: Der „IT-Bonus“ für das Personal der Kindergärten und Schulen kommt. Bis zum 16. November können die Anträge für die Rückerstattung von IT-Ausstattung über den Online-Dienst der Webseite der Bildungsdirektionen gestellt, Spesen- und Zahlungsbelege hochgeladen werden. 

In den vergangenen Monaten haben wir auf Hochdruck daran gearbeitet, die Weichen für die Auszahlung des sogenannten IT-Bonus zu stellen. Mit dem heutigen Landesregierungsbeschluss haben wir die technischen und organisatorischen Richtlinien abgesteckt und den Startschuss zur Umsetzung des „IT-Bonus“ gegeben, sodass das Kindergarten- und Lehrpersonal jetzt endlich um die Rückerstattung von Ausgaben von bis zu 520 Euro für Computer, Laptop, Drucker, Scanner oder Smartphone, für sonstiges Zubehör und für jede Art von Standardsoftware ansuchen kann, ausgehend vom Anteil der getätigten Gesamtkosten. 

Warum diese einmalige Rückerstattung? Und: Weshalb sehen wir diese überhaupt vor?

Beim sogenannten IT-Bonus, der kein Bonus ist, umgangssprachlich aber so bezeichnet wird, handelt es sich in erster Linie um eine einmalige Rückerstattung für Hard- und Softwareprodukte, die vom Kindergarten- und Schulpersonal ab dem 5. März 2020 gekauft worden sind und noch bis zum 15. November 2021 gekauft werden. Gewährt wird die einmalige Rückerstattung dem Personal der Kindergärten sowie dem Lehrpersonal an Grund-, Mittel-, Ober-, Berufs-, Musik-, Hauswirtschaftsschulen sowie Mitarbeitern für Integration und Schulsozialpädagogen – sofern diese seit 5. März 2020 bis 15. November 2021 mindestens 3 Monate im Dienst waren. Egal, ob in Voll- oder Teilzeit oder ob sie inzwischen aus dem Dienst ausgeschieden sind. 

Weil das Bildungspersonal im vergangenen Jahr in der Zeit des epidemiologischen Notstandes – gerade in der Zeit des Fernunterrichts – großteils auf private Geräte zurückgreifen musste, sollte es eigentlich schon im Dezember 2020 den sogenannten IT-Bonus erhalten. Dies scheiterte an der Landesprüfstelle, weshalb im Nachtragshaushalt erneut 6 Millionen Euro ausgewiesen wurden. In den vergangenen Wochen haben wir auch geklärt, dass der „Bonus“ nicht steuerpflichtig ist. Eine wichtige Voraussetzung, denn wir wollten keinesfalls, dass der Rückerstattungsbetrag von bis zu 520 Euro von den Anspruchsberechtigten versteuert werden musste. 

“Man kann nicht per se voraussetzen, dass private Geräte verwendet werden.”

Wie selbstverständlich haben wir in der Zeit des Fernunterrichts vorausgesetzt, dass das Kindergarten- und Lehrpersonal schnell auf die Herausforderungen durch Corona reagiert und für den Fernunterricht seine eigenen IT-Geräte verwendet. Man kann aber nicht per se voraussetzen, dass private Geräte verwendet werden. Außerdem hätten die Schulen niemals für jede Lehrperson Geräte bereitstellen können, um den Fernunterricht zu gewährleisten oder diesen gar in der Schule durchzuführen. Daher wollen wir das Kindergarten- und Lehrpersonal beim Ankauf von Hard- und Softwareprodukten auf eigene Kosten rückwirkend unterstützen. 

Damit schaffen wir aber auch die Möglichkeit, dass das Kindergarten- und Lehrpersonal für die Zukunft entsprechende Geräte zur Verfügung hat, die von uns unterstützt worden sind, und sie diese für die verschiedenen Tätigkeiten auch einsetzen können. Hätten wir nämlich für alle, wo es notwendig gewesen wäre, Laptops oder Tablets, Kameras oder Head-Sets angekauft, dann hätte das der öffentlichen Verwaltung deutlich mehr gekostet, um den Fernunterricht gewähren zu können. Somit ist der sogenannte IT-Bonus, die Rückerstattung für getätigte IT-Ausgaben, auch eine Einsparung für die öffentliche Hand. 

“Die Landesregierung und ich haben Wort gehalten.” 

Rückerstattet werden allerdings ausschließlich effektiv getätigte und entsprechend belegte Kosten, unabhängig davon, ob beispielsweise ein Laptop im In- oder Ausland gekauft wurde. Nicht berücksichtigt werden Ankäufe, die von einer anderen Person als der Anspruchsberechtigten getätigt wurden. Soll heißen: Die oder der Antragsberechtigte muss belegen können, dass sie oder er den Kauf getätigt hat. Insgesamt rechnen wir mit rund 10.000 Anträge in allen drei Bildungsdirektionen. Die Auszahlung des Betrags wird voraussichtlich Ende Februar oder März 2022 erfolgen.

Ich freue mich, dass dem Kindergarten- und Lehrpersonal der sogenannte IT-Bonus in einer einzigen Rate über den Lohnstreifen ausbezahlt wird – besser spät als nie. Allen Unkenrufen zum Trotz haben die Landesregierung und ich unser Wort gehalten. 

Posted on November 2, 2021 .